Wärmepumpenanlagen mit Tiefenbohrungen sind in Wasserschutzgebieten gesetzlich prüfpflichtig. Wir prüfen nach vorgeschriebener VAwS (seit 01.08.2017 AwSV).
Für die Errichtung einer Erdsondenanlage müssen eine oder, je nach Wärmebedarf, auch mehrere Tiefenbohrungen erstellt werden. In die Bohrungen werden Rohre eingesetzt. Dieses sind sogenannte Erdsonden, welche heute in der Regel aus einem Rohrbündel von 4 Polyethylen (PE) Rohren bestehen. Die Bohrtiefe und die Anzahl der Bohrungen hängen vom Wärmebedarf des zu beheizenden Gebäudes und den Bodenverhältnissen ab. Durch die Rohre zirkuliert eine Soleflüssigkeit. Dies ist in der Regel ein Wasser / Ethylen Gemisch. Die Dichtheit der Anlage ist nach zu weisen.
Benötigte Unterlagen zur Prüfung:
Erlaubnis über Bohrungen der jeweiligen Stadt / Gemeinde, ggf. Hydrogeologische Stellungnahme des HLFU u. Geologie
Wärmepumpen Unterlagen
Zusatzheizstab mit KW Angabe
Kühlung aktiv / passiv / Fußboden / Wandheizung:
EG-Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermediums
Wärmeträgermenge und Unbedenklichkeitserklärung nach VDI 4640 oder DIN 8901
Unterlagen über einen ggf. eingebauten Frostwächter / Druckwächter mit Störsignal
Plan / Lageplan / Zeichnung
Schichtprofil nach DIN 4032
Bohrmeisterprotokoll
Protokoll der Leitungsdruckprüfung
Bezeichnung und Mengenangabe des Verpressmaterials
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Kompetenz und Sachverstand in Umweltfragen - Tankprüfungen
Buschrosenweg 3
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Wir sind auch in NRW und Niedersachsen vertreten
Dipl.-Ing. Claus Skolimowski
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