Wärmepumpenanlagen mit Tiefenbohrungen sind in Wasserschutzgebieten gesetzlich prüfpflichtig. Wir prüfen nach vorgeschriebener VAwS (seit 01.08.2017 AwSV).

 

Für die Errichtung einer Erdsondenanlage müssen eine oder, je nach Wärmebedarf, auch mehrere Tiefenbohrungen erstellt werden. In die Bohrungen werden Rohre eingesetzt. Dieses sind sogenannte Erdsonden, welche heute in der Regel aus einem Rohrbündel von 4 Polyethylen (PE) Rohren bestehen. Die Bohrtiefe und die Anzahl der Bohrungen hängen vom Wärmebedarf des zu beheizenden Gebäudes und den Bodenverhältnissen ab. Durch die Rohre zirkuliert eine Soleflüssigkeit. Dies ist in der Regel ein Wasser / Ethylen Gemisch. Die Dichtheit der Anlage ist nach zu weisen.

 

Benötigte Unterlagen zur Prüfung:

Erlaubnis über Bohrungen der jeweiligen Stadt / Gemeinde, ggf. Hydrogeologische Stellungnahme des HLFU u. Geologie

Wärmepumpen Unterlagen

Zusatzheizstab mit KW Angabe                                                            

Kühlung aktiv / passiv / Fußboden / Wandheizung:            

EG-Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermediums

Wärmeträgermenge und Unbedenklichkeitserklärung nach VDI 4640 oder DIN 8901

Unterlagen über einen ggf. eingebauten Frostwächter / Druckwächter mit Störsignal

Plan / Lageplan / Zeichnung                            

Schichtprofil nach DIN 4032

Bohrmeisterprotokoll

Protokoll der Leitungsdruckprüfung                                    

Bezeichnung und Mengenangabe des Verpressmaterials

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