Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nach § 23 VAwS alle Heizölanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern umgehend überprüft werden müssen.
Am 13.02.2006 ist die Frist für die Überprüfung oberirdischer Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern abgelaufen. Für Hausbesitzer, die diese Frist versäumt haben, bleibt die Verpflichtung zur Öltankprüfung durch Sachverständige auch nach Ablauf der Frist bestehen.
Auch oberirdische Anlagen mit 10.000 Litern und mehr, Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten sowie unterirdische Tanks sollten umgehend geprüft werden.
Sollten Sie dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sein, möchte ich Ihre Anlage gerne überprüfen, bevor es zu Schwierigkeiten mit den Behörden kommt.
Die regionale Nähe zu meinen Klienten ermöglicht es, schnell und flexibel die vorgesehenen Prüfungen vorzunehmen. Nutzen Sie meine unbürokratische Dienstleistung zu einem fairen Preis. Mit Hilfe von Rabattstaffelpreisen kann ich die Überprüfung zu Sonderkonditionen durchführen. Sollten Sie und Ihr(e) Nachbar(n) einen gemeinsamen Prüftermin realisieren können, lässt sich bares Geld sparen.
Begutachtet wird unter anderem:
- Zustand, Dichtigkeit des Auffangraums: 3x gestrichen mit zugelassener Auffangraumfarbe, geputzt, ohne Platten oder Fliesen
- Zustand der Tanks
- Einsehbare Wandabstände
- Grenzwertgeber
- Antiheberventil
- Bodenabläufe
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Fachgerechte Prüfung Ihrer Heizölanlage mit rechtsverbindlichem Nachweis
• Ich übernehme die rechtlich geforderte Benachrichtigung der Behörden
• Flexible Termingestaltung
• Faire Konditionen - ich scheue keinen Preisvergleich